Empfehlung der Redaktion

17.03.2023
Webinar „Logistikeinkauf in der Chemiebranche“

Die Veranstaltung richtet sich an Experten und Expertinnen der österreichischen und schweizerischen Chemiebranche.

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06.03.2023
Ricola: Reise einer Schweizer Ikone zu Geniessern in Thailand

Die grosse Schweizer Marke Ricola ist auch in Thailand ein Begriff. Die Kräuterbonbons werden dort erfolgreich von der Firma Sino Pacific Trading vermarktet. Sie sind im Einzel- und Online-Handel erhältlich.

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15.12.2022
Das neue DACHSER magazin ist da!

Zur Einschätzung der weltweiten Konjunktur wird die Logistik gerne als Gradmesser herangezogen. Denn es sind die internationalen Warenströme, an denen sich Veränderungen in den globalen Handelsbeziehungen frühzeitig ablesen lassen. Gleichzeitig können die aktuellen geopolitischen Transformationen auch für eine Neu- und Umgestaltung der Supply Chains sorgen. Das ist eines der Themen im neuen DACHSER magazin.

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14.11.2022
Innovationssprung in der Stückgutlogistik

„Mit dem @ILO-Terminal erreicht die Supply Chain Visibility eine neue Stufe.“

Um den Innovationsgrad in den Umschlagslagern voranzutreiben, haben das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) und der Logistikdienstleister DACHSER im Rahmen ihres Forschungsprojekts @ILO den leistungsfähigen digitalen Zwilling entwickelt, welcher den Warenfluss in den Logistikterminals digital steuert. Die Nutzung von Handscannern im Lager ist somit überholt.

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DACHSER Schweiz

23.03.2023
DACHSER mit erneutem Wachstumssprung

Für das Geschäftsjahr 2022 berichtet der Logistikdienstleister DACHSER einen Umsatz von 8,1 Milliarden Euro (+14,9 Prozent) und damit zum zweiten Mal in Folge eine Steigerung im zweistelligen Bereich. DACHSER Schweiz erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2022 einen Nettoumsatz von 145.8 Millionen Schweizer Franken (+13,2 %). Im Geschäftsjahr 2021: 128.8 Millionen Schweizer Franken.

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20.02.2023
Wechsel im DACHSER Vorstand

CFO Robert Erni wird seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag aus persönlichen Gründen nicht verlängern und verlässt das Unternehmen zum 30.6.2023.

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16.02.2023
Borer Chemie und DACHSER – Zwanzig Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit

Die beiden Familienunternehmen Borer Chemie und DACHSER sind seit zwanzig Jahren strategische Partner.

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15.02.2023
Spanien führt Plastiksteuer ein

Am 1.01.2023 ist in Spanien eine neue «Einwegplastiksteuer» in Höhe von 0,45 Euro pro Kilogramm Nettogewicht in Kraft getreten. Besteuert werden nicht wiederverwendbare Verpackungen aus nicht recyceltem Plastik, die in Spanien erstmalig in Verkehr gebracht werden (nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter, Halbzeuge aus Kunststoff (z. B. Vorformlinge, thermoplastische Platten) zur Herstellung von Einweg-Kunststoffbehältern sowie Kunststoffprodukte, die das Verschliessen, den Handel oder die Präsentation der Einwegbehälter erleichtern sollen.) Recycelter Kunststoff aus mechanischem oder chemischem Recycling ist nicht steuerpflichtig.

Trendsetter

Spanien ist das einzige Land in der EU, welches eine solche Steuer eingeführt hat. In Italien gab es ähnliche Pläne. Diese wurden aber aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage um mindestens ein Jahr verschoben.

Wer ist betroffen?

Nicht nur spanische Unternehmen, die in Spanien oder aus dem Ausland Waren mit einer solchen Verpackung in Spanien einführen, sind betroffen, sondern auch deren ausländische Lieferanten. Diese müssen ihren spanischen Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Angaben zur Plastikverpackung liefern, damit diese in Spanien dann die Steuererklärungen und Zahlungen vornehmen können.

Was unterliegt der Steuer?

  • Die Herstellung von Einwegplastikprodukten in Spanien. In diesem Fall entsteht der Steueranspruch bei der ersten Lieferung in Spanien.
  • Die Einfuhr von Waren, die in den Anwendungsbereich fallen. Der Steuertatbestand tritt ein, wenn das Einheitspapier (DUA) für die Einfuhr ausgestellt wird.
  • Der innergemeinschaftliche Erwerb der unter das Gesetz fallenden Erzeugnisse. Wie bei der Mehrwertsteuer wird die Verbringung von Gegenständen durch einen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb eingestuft.
  • Für ausländische Unternehmen gilt, wer in Spanien Waren erwirbt, um sie etwa danach in einem Warenlager aufzubewahren, ist Schuldner der Steuer für die nicht wiederverwendbaren Plastikverpackungen, soweit sie nicht recycelten Kunststoff enthalten (etwa Konsignationslager, Amazonlager).

Wie wird die Steuer erhoben?

  • Alle Steuerschuldner müssen sich in ein Sondersteuerregister eintragen. Danach wird eine besondere Steuernummer erteilt. Eine Eintragung von Importeuren für aus Drittländern gelieferte Waren ist nicht erforderlich.
  • Nicht ansässige Steuerschuldner müssen einen Vertreter (Representante) benennen, der vor der Steuerbehörde für Sondersteuern in ihrem Namen die Meldungen abgibt.
  • Ausgenommen von der Pflicht, einen Repräsentanten zu benennen, sind nichtansässige Importeure, die nur die Plastiksteuer am Zoll entrichten, also keine Erstattungsansprüche geltend machen.
  • Die Steuererklärung erfolgt zeitlich gekoppelt an USt-Meldungen, also entweder monatlich oder vierteljährlich.
  • Wird besteuerte Plastikverpackung aus Spanien ausgeführt oder innergemeinschaftlich verschickt, so entsteht ein Erstattungsanspruch.
  • Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern erfolgt die Kontrolle der Steuerzahlung bei der Einfuhrabfertigung, bei der das Nettogewicht des in den Waren enthaltenen Einwegkunststoffs auf der Handelsrechnung angegeben werden muss.
  • Obwohl recycelte Kunststoffe nicht steuerpflichtig sind, muss das Nettogewicht des Kunststoffs in kg auf der Handelsrechnung aufgeschlüsselt angegeben werden. Ausserdem muss ein Nachweis über die Authentizität entsprechend homologierter Institute geführt werden. Für das erste Jahr kann der Nachweis durch eine entsprechende Herstellerbescheinigung ersetzt werden.

Was ist bei Exporten?

Der Exporteur muss bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle akkreditiert sein. Die Informationen über nicht-wiederverwendbare Verpackungen müssen auf der Handelsrechnung ausgewiesen werden. Werden sie nicht ausgewiesen, wird der Exporteur (die Person, die die Rechnung ausstellt) aufgefordert, die Handelsrechnung zu berichtigten oder ein offizielles unterzeichnetes und versiegeltes Schreiben des Exporteurs auszustellen.

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10.02.2023
Aufhebung der Industriezölle – Was bedeutet das für Unternehmen?

Laut Bundesratsbeschluss können Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25 - 97 ab 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.

Einsparungen

Neben dem Zollbetrag entfallen dadurch auch gegebenenfalls anfallende Vorausgebühren des Zolldienstleisters/Spediteurs. Ausserdem ermöglicht die Neuerung eine vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklung durch die geplante Verkürzung der Zolltarifnummern auf generell 6-Stellen des Harmonisierten Systems (HS) und die Minimierung von Spezialverfahren (z.B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredlung).

Was bleibt

Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt die Pflicht zur Zollanmeldung der Waren. Abgaben wie beispielsweise Spirituosen– oder Tabaksteuern, MwSt. etc. müssen weiterhin beim Import entrichtet werden.

Die Pflicht zur Zolltarifierung bleibt bestehen, auch wenn ab 1. Januar 2024 die Notwendigkeit zur Austarifierung über die 6. Stelle hinaus entfällt. Der Schweizer Importeur kann die HS-Zolltarifnummer des Lieferanten übernehmen. Da das BAZG die 8-stellige Zolltarifnummer beibehält, muss die sechs-stellige Zolltarifnummer mit „00“ ergänzt werden. Beispiel: DE-Zolltarifnummer: 3919 10 80 27 Neu CH-Zolltarifnummer: 3919.10. Angabe in der CH-Zollanmeldung: 3919.1000

Trotz der Abschaffung der Industriezölle müssen Exporteure bei der Ausstellung von präferenziellen Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr, den Nachweis des Imports der Ware mit Präferenz weiterhin erbringen. Beispiel: Ihr Unternehmen importiert Zahnräder aus Deutschland im Wert von CHF 15'000.-. Der DE-Ausführer stellt keinen präferenziellen Ursprungsnachweis aus, weil er weiss, dass die Schweiz auf seine Ware keinen Zoll erhebt. Die Zahnräder sollen nun nach Dänemark exportiert werden. Sie können jedoch keinen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen, da beim Import in die Schweiz keiner vorlag. Der Kunde in Dänemark muss nun für die EU-Zahnräder eine Zollabgabe von 2.7 %  des Zollwertes (CHF 405.-) entrichten, was nicht in seinem Interesse ist.

Unser Service

Das Zollteam von DACHSER hilft Kunden sicher und schnell durch das Zoll-Labyrinth in der Schweiz und im Ausland. Wir empfehlen unseren Kunden auch nach dem 1. Januar 2024 beim Absender auf eine Präferenzangabe zu bestehen. So vermeiden sie bei der Wiederausfuhr, dass ihre Kunden im Ausland eventuell Zollabgaben entrichten müssen.

 

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12.01.2023
Neues Import Control System in der Europäischen Union

Die Europäische Union (EU) führt zum 01. März 2023 das Import Control System 2 (ICS 2) ein. ICS 2 wird das derzeitige ICS 1-System, das seit vielen Jahren in Kraft ist, vollständig ersetzen.

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08.12.2022
NetzWert - der DACHSER Podcast

In der aktuellen Episode von NetzWert gehen wir in die Praxis. Dort, wo Digitalisierung konkret und anschaulich wird. Wir blicken hinter die Kulissen und nehmen zwei aktuelle digitale Innovationen von DACHSER genauer unter die Lupe: Es geht um smarte Wechselbrücken und digitale Zwillinge.

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10.11.2022
DACHSER nutzt das Internet der Dinge im Stückgut-Fernverkehr

DACHSER hat seit Anfang des Jahres 8.500 Wechselbrücken, die Güter im Fernverkehr zwischen den europäischen Niederlassungen transportieren, mit innovativen Smart Tracking Devices ausgestattet. Über das Internet der Dinge lassen sich die Transportbehälter in Echtzeit verfolgen und Ankunftszeiten exakt berechnen. Jetzt ist eine zentrale Plattform gestartet, die sämtliche Positionsdaten – auch von Trailern und Zugmaschinen – zusammenführt und mit den Tourdaten des Transport-Managementsystems von DACHSER verheiratet.

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14.10.2022
Streiks sorgen für Benzinknappheit in Frankreich

Aufgrund anhaltender Streiks in grossen Raffinerien ist in Frankreich die Versorgungslage mit Benzin beeinträchtigt. Mehr als ein Fünftel der Tankstellen in Frankreich haben Probleme mit dem Nachschub. Ein Ende der Arbeitsniederlegungen in drei der sechs französischen Raffinerien ist weiterhin nicht in Sicht.

Das gesamte Ausmass dieses Streiks ist noch nicht absehbar. Es wird jedoch empfohlen, Buchungen so früh wie möglich vorzunehmen und bei terminierten Sendungen flexibel zu sein.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Sendungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei DACHSER.

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13.10.2022
NetzWert – Der DACHSER Podcast #9: Passgenaue Logistik für alles rund um den Grill

In Episode #9 von NetzWert geht es ums Grillen. Doch nicht nur. Die Ausgabe nimmt die weltweiten Branchenlösungen bei DACHSER unter die Lupe.

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DACHSER Corporate

23.03.2023
DACHSER sees another leap in growth

For the 2022 financial year, logistics provider DACHSER reports revenue of EUR 8.1 billion (+14.9 percent), marking the second consecutive year of double-digit growth.

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17.03.2023
DACHSER expands presence in Southeast Asia

In mid-March, DACHSER opened two sales offices in Southeast Asia: In Chiang Mai, Thailand, and in Da Nang, Vietnam. The new offices strengthen the company's position in the region.  DACHSER can thus meet the increasing demand, especially from customers in the electronics, fashion and sports industries.

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16.03.2023
DACHSER at LogiPharma 2023 in Lyon

This is the second time the logistics provider is exhibiting at LogiPharma, the world’s leading trade fair for the life sciences supply chain. DACHSER will be presenting the service portfolio for its Life Science and Healthcare Logistics business field solution to customers in the medical technology and pharmaceutical industries at Booth 96 from April 25 to 27.

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14.03.2023
DACHSER acquisition in Australia and New Zealand

DACHSER has acquired ACA International headquartered in Melbourne, Australia. This acquisition means DACHSER’s own air and sea freight network now also covers Australia and New Zealand, countries that are not only economically strong but also closely interlinked with Asia, Europe, and North America.

Zu DACHSER CORPORATE

Meistgelesen

28.10.2019
Incoterms 2020

Eine neue Fassung der Incoterms tritt ab dem 01. Januar 2020 in Kraft und bringt vielfältige Änderungen mit sich. Die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Lieferbedingungen regeln wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten im internationalen Handel, wie z.B. der Übergang einer Ware an den Käufer, Transportkosten, die Haftung für Verlust und Beschädigung einer Ware und die Versicherungskosten.
Mit der Anpassung der Incoterms 2020 an die aktuellen globalen Handelspraktiken ist die Neu-Fassung hochaktuell und von hohem Praxisbezug. Ziel der Überarbeitung war eine Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der Incoterms Klauseln. So wurde deren Darstellung überarbeitet, um den Nutzern die Auswahl der passenden Klausel zu erleichtern. Daneben wurden die Reihenfolge der Klauseln geändert und jeder Klausel überarbeitete Anwenderhinweise beigefügt.

Inhaltlich wurden im Vergleich zu den Incoterms 2010 insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:

  • Verschiedene Deckungshöhen in CIF und CIP: Wie bisher trifft auch in den Incoterms 2020, Klauseln CIF (Cost Insurance Freight) und CIP (Carriage Insurance Paid), den Verkäufer die Verpflichtung, auf eigene Kosten eine Transportversicherung abzuschließen. Anders als in den Incoterms 2010 sehen die beiden Klauseln nunmehr allerdings unterschiedliche Mindestdeckungen vor. Die bei Vereinbarung der Klausel CIF zu beachtende Mindestdeckung bleibt unverändert. Die durch den Verkäufer abzuschließende Transportversicherung muss auch weiterhin zumindest der Deckung gemäß den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses oder ähnlichen Klauseln entsprechen (Versicherung benannter Gefahren). Bei Vereinbarung der Klausel CIP muss der Verkäufer nunmehr Versicherungsschutz entsprechend den Klauseln (A) der Institute Cargo Clauses eindecken (All Risk- Deckung). Sowohl bei Verwendung der Klausel CIF als auch der Klausel CIP steht es den Vertragsparteien frei, eine abweichende Versicherungsdeckung zu vereinbaren.
  • Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen: Sicherheitsbezogene Anforderungen an den Transport der Ware wurden nunmehr in die Regeln A 4 und A 7 jeder Incoterms 2020 Klausel aufgenommen. Wie in Bezug auf die weiteren Incoterms Klauseln ist auch hier zu berücksichtigen, dass die Incoterms- Klauseln unmittelbar nur für die Parteien des Kaufvertrags gelten, und nicht Gegenstand des Beförderungsvertrages sind.
  • Die Incoterms 2020 beinhalten Regelungen für die Beförderung mit eigenen Transportmitteln in FCA, Delivery at Place (DAP), Delivery at Place Unloaded (DPU), und Delivered Duty Paid (DDP).
  • Für Waren, die unter der FCA-Klausel (Free Carrier) verkauft und für den Seetransport vorgesehen sind (wie etwa Waren in Containern), sieht FCA künftig eine neue Option vor. Käufer und Verkäufer können sich darauf einigen, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonossement nach der Verladung der Ware auszustellen. Gleichzeitig ist der Verkäufer verpflichtet, dieses Bordkonossement dem Käufer zu übergeben. Dies geschieht typischerweise über beteiligte Banken.

Umbenennung DAT in DPU (Delivered at Place Unloaded = Geliefert benannter Ort entladen). Nach der Incoterms 2010 Klausel DAT hatte der Verkäufer die Ware geliefert, sobald diese vom Beförderungsmittel an einem „Terminal“ entladen war. Allerdings war nach den Anwendungshinweisen zu den Incoterms 2010 der Begriff „Terminal“ nicht in technischer Hinsicht zu verstehen, sondern es war jeder beliebige Entladeort gemeint. Diesem Umstand wurde in den Incoterms 2020 Rechnung getragen, indem die bisherige Klausel DAT klarstellend in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt wurde. Künftig kann daher jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein.

Die Incoterms gelten zwischen den Parteien eines (nationalen oder internationalen) Kaufvertrags und behandeln - jedoch nicht abschließend - spezielle Rechte und Pflichten innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Anhand einer somit gewährleisteten einheitlichen Festlegung sollen spätere Auslegungsprobleme oder Unstimmigkeiten zwischen den Kaufvertragsparteien vermieden werden. Es bleibt weiterhin zu berücksichtigen, dass die Incoterms aufgrund ihres Charakters als AGB-ähnliche Bestimmungen keine gesetzliche Regelung darstellen und somit nur dann rechtskräftig werden, wenn sie zwischen den Parteien des Kaufvertrags mittels entsprechender Bezugnahme wirksam vereinbart worden sind (für die Incoterms 2020 auch möglich bereits vor dem 01.01.2020). Unabhängig davon gehen jedoch im Einzelfall entgegenstehende gesetzliche Regelungen einer Incoterm-Klausel immer noch vor.

Überarbeitet wurden die Incoterms von 500 Experten aus mehr als 40 Ländern. Die Klauseln sind weltweit anerkannt und werden in mehr als 30 unterschiedlichen Sprachen verwendet.

08.06.2020
Einstellen der Zusatzdienstleistung „Warennachnahme“

Digitalisierung und Automatisierung sind Key Themen im Online Business wie auch in der Logistik. Damit haben sich eine Vielzahl an Online Zahlungsmöglichkeiten entwickelt, die im B2B- und B2C-Geschäft weltweit genutzt werden. Die durch die Corona-Krise etablierten Hygienemaßnahmen sowie der Wandel des Zahlungsverhaltens erschweren den Einsatz von Zahlungsmitteln wie der "Warennachnahme“. Für DACHSER entfällt die Notwendigkeit der bisherigen Zusatzdienstleistung „Warennachnahme“ und stellt diese Zahlungsform daher ab dem 01.07.2020 ein.

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30.04.2019
DACHSER wächst mit Augenmass

DACHSER ist im Geschäftsjahr 2018 erneut substanziell gewachsen. Der Logistikdienstleister steigerte seinen konsolidierten Netto-Umsatz um 5,5 Prozent auf 5,57 Milliarden Euro. Die Zahl der Sendungen erhöhte sich wie im Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent auf 83,7 Millionen, während die Tonnage um 3,0 Prozent auf 41,3 Millionen Tonnen anstieg. Mit insgesamt 30.609 Mitarbeitern, 1.511 mehr als im Vorjahr, berichtet DACHSER auch bei der Beschäftigtenzahl eine neue Bestmarke. DACHSER Schweiz erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von 189.1 (+8.5%) Millionen Schweizer Franken.

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05.04.2018
Neuer Standort für DACHSER in Freiburg

Dachser hat ein rund 65.000 Quadratmeter umfassendes Grundstück im Gewerbepark Breisgau in Eschbach, nahe Freiburg, erworben. Dort wird der Logistikdienstleister ab August 2018 ein neues Logistikzentrum mit einem Umschlagsterminal von insgesamt 6.117 Quadratmeter Grundfläche und 82 Ladetoren sowie einem zweistöckigen Bürogebäude bauen. Die Fertigstellung und der Umzug sind zur Jahresmitte 2019 geplant.

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07.05.2018
DACHSER wächst mit Rückenwind

Logistikdienstleister erzielt erstmals über 6 Milliarden Euro Umsatz; starkes Exportgeschäft in Europa und belebter Welthandel treiben das Wachstum.

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12.06.2019
Das neue DACHSER magazin ist da!

Ohne die Menschen in Büro, im Lkw, in der Umschlaghalle und im Warehouse geht in der Logistik gar nichts.

09.11.2018
DACHSER investiert in den Standort Karlsruhe

DACHSER erweitert den Standort Karlsruhe um ein speziell ausgestattetes Warehouse für die sichere Lagerung gefährlicher Stoffe. In Malsch bei Karlsruhe investiert DACHSER über 20 Millionen Euro in die Erweiterung des bestehenden Logistikzentrums. Die Bauarbeiten für ein neues Hochregallager mit einer Grundfläche von 21.800 Quadratmeter und ca. 43.000 Palettenstellplätzen sind in vollem Gange. In der besonders ausgestatteten Anlage können unter anderem chemische Produkte und Gefahrstoffe wie Farben, Lacke oder Klebstoffe sicher gelagert werden. Die Inbetriebnahme ist im 1. Quartal 2019 geplant.

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05.11.2018
DACHSER wiederholt Luftfracht-Charter zur Peak Season

Dachser organisiert auch in diesem Jahr Charter-Flüge auf der Strecke Frankfurt – Shanghai – Frankfurt und bietet Kunden aus Zentraleuropa und China wöchentliche Rundflüge in der Luftfracht-Peak-Season an.

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12.06.2018
DACHSER feiert Eröffnung des neuen Logistikzentrums Tirol in Stans

Der Logistikdienstleister DACHSER eröffnete gestern in feierlichem Rahmen das neue Logistikzentrum Tirol in Stans. Das Unternehmen investierte rund 6,5 Millionen Euro in die neue Betriebsstätte. Die neue Niederlassung umfasst eine Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern und wurde Ende 2017 in Betrieb genommen.

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03.06.2019
Energiespeicher für die Welt

Die Produkte dieses Unternehmens stehen buchstäblich unter Strom: Der französische Batteriehersteller ARTS Energy, ein Premiumlieferant für Energiespeicher aller Art, produziert in der französischen Provinz und versorgt seine Kunden in Europa und auf der ganzen Welt mit Energie. Die Logistik liegt ganz in den Händen von DACHSER.

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