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Längere Transportzeiten: Arlbergtunnel sechs Monate gesperrt
Vom 26. April bis Oktober 2023 ist der Arlbergtunnel auf der Schnellstrasse S16 in Österreich beidseitig wegen Bauarbeiten gesperrt. Autofahrer werden über den parallel verlaufenden Arlbergpass (B197/L197) umgeleitet. Die 18 Kilometer lange Passstrecke mit ihren neun Haarnadelkurven weist eine Steigung von bis zu 13 Prozent auf. Sie gehört mit ihrem Scheitelpunkt auf 1793 Metern Höhe zu den leicht befahrbaren Routen in den Alpen. Sie ist aber normalerweise für Lkw gesperrt.
Lkw dürfen während der Bauarbeiten die Umleitungsstrecke über den Arlbergpass nur dann befahren, wenn ihre Ziele in der näheren Umgebung liegen. Der überregionale Lkw-Verkehr muss grossräumig ausweichen. Je nach Start- und Zielgebiet bieten sich folgende Umfahrungsmöglichkeiten an:
- Fernpass (B179)
- Bregenz – München – Rosenheim (Deutschland) – Kufstein - Innsbruck (A96/A99/A8/A93)
- Gotthardtunnel (Schweiz)
- San Bernardino (Schweiz)
Die Transportzeiten werden sich je nach Verkehrsaufkommen (z. B. Pfingsten/Sommerferien) um einiges erhöhen.
Da in den sechs Monaten 2023 nicht alle Bauarbeiten erledigt werden können, muss der Arlbergtunnel 2024 erneut gesperrt werden. Dann wird die Röhre voraussichtlich von April bis September nicht passierbar sein.
Der 45 Jahre alte Arlbergtunnel ist der längste Tunnel in Österreich und die wichtigste Verbindung zwischen Tirol und Vorarlberg bzw. zwischen der Ostschweiz, dem Bodenseeraum und Innsbruck. Die ASFINAG (österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) investiert 75 Millionen Euro in den kommenden beiden Jahren in die Sanierung. Neben der kompletten Erneuerung der Fahrbahn werden auch die Tunnelbeschichtung und die Entwässerung im Tunnel erneuert.
Zwischen April und Oktober 2023 kann es bei Transporten von/nach Tirol und Vorarlberg zu Verzögerungen kommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner von DACHSER.
Logistikeinkauf in der Chemiebranche
Aufgrund strapazierter Lieferketten wird die Logistik in der chemischen Industrie zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Eine Studie empfiehlt Einkäuferinnen und Einkäufern von Chemieunternehmen, ihre Einkaufsprozesse anzupassen, um bei der Wahl der Transportleistung den grösstmöglichen Nutzen zu ziehen.
Christian Kille, Professor für Handelslogistik und Operations Management an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt, Dr. Andreas Backhaus (ehem. Senior Vice President bei BASF) und Constantin Reuter (Camelot Management Consultants) haben eine Studie über den Logistikwettbewerb in der chemischen Industrie erstellt. Neben den Markt-, Güter- und Prozessanalysen wurden 27 Chemieunternehmen befragt. Zur Einordnung der Studienergebnisse wurden die beiden Business Development Manager DACHSER Chem Logistics Manuel Schmelz (Österreich) und Selina Hipp (Schweiz) befragt.
Borer Chemie und DACHSER – Zwanzig Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit
Die beiden Familienunternehmen Borer Chemie und DACHSER sind seit zwanzig Jahren strategische Partner.
Spanien führt Plastiksteuer ein
Am 1.01.2023 ist in Spanien eine neue «Einwegplastiksteuer» in Höhe von 0,45 Euro pro Kilogramm Nettogewicht in Kraft getreten. Besteuert werden nicht wiederverwendbare Verpackungen aus nicht recyceltem Plastik, die in Spanien erstmalig in Verkehr gebracht werden (nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter, Halbzeuge aus Kunststoff (z. B. Vorformlinge, thermoplastische Platten) zur Herstellung von Einweg-Kunststoffbehältern sowie Kunststoffprodukte, die das Verschliessen, den Handel oder die Präsentation der Einwegbehälter erleichtern sollen.) Recycelter Kunststoff aus mechanischem oder chemischem Recycling ist nicht steuerpflichtig.
Trendsetter
Spanien ist das einzige Land in der EU, welches eine solche Steuer eingeführt hat. In Italien gab es ähnliche Pläne. Diese wurden aber aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage um mindestens ein Jahr verschoben.
Wer ist betroffen?
Nicht nur spanische Unternehmen, die in Spanien oder aus dem Ausland Waren mit einer solchen Verpackung in Spanien einführen, sind betroffen, sondern auch deren ausländische Lieferanten. Diese müssen ihren spanischen Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Angaben zur Plastikverpackung liefern, damit diese in Spanien dann die Steuererklärungen und Zahlungen vornehmen können.
Was unterliegt der Steuer?
- Die Herstellung von Einwegplastikprodukten in Spanien. In diesem Fall entsteht der Steueranspruch bei der ersten Lieferung in Spanien.
- Die Einfuhr von Waren, die in den Anwendungsbereich fallen. Der Steuertatbestand tritt ein, wenn das Einheitspapier (DUA) für die Einfuhr ausgestellt wird.
- Der innergemeinschaftliche Erwerb der unter das Gesetz fallenden Erzeugnisse. Wie bei der Mehrwertsteuer wird die Verbringung von Gegenständen durch einen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb eingestuft.
- Für ausländische Unternehmen gilt, wer in Spanien Waren erwirbt, um sie etwa danach in einem Warenlager aufzubewahren, ist Schuldner der Steuer für die nicht wiederverwendbaren Plastikverpackungen, soweit sie nicht recycelten Kunststoff enthalten (etwa Konsignationslager, Amazonlager).
Wie wird die Steuer erhoben?
- Alle Steuerschuldner müssen sich in ein Sondersteuerregister eintragen. Danach wird eine besondere Steuernummer erteilt. Eine Eintragung von Importeuren für aus Drittländern gelieferte Waren ist nicht erforderlich.
- Nicht ansässige Steuerschuldner müssen einen Vertreter (Representante) benennen, der vor der Steuerbehörde für Sondersteuern in ihrem Namen die Meldungen abgibt.
- Ausgenommen von der Pflicht, einen Repräsentanten zu benennen, sind nichtansässige Importeure, die nur die Plastiksteuer am Zoll entrichten, also keine Erstattungsansprüche geltend machen.
- Die Steuererklärung erfolgt zeitlich gekoppelt an USt-Meldungen, also entweder monatlich oder vierteljährlich.
- Wird besteuerte Plastikverpackung aus Spanien ausgeführt oder innergemeinschaftlich verschickt, so entsteht ein Erstattungsanspruch.
- Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern erfolgt die Kontrolle der Steuerzahlung bei der Einfuhrabfertigung, bei der das Nettogewicht des in den Waren enthaltenen Einwegkunststoffs auf der Handelsrechnung angegeben werden muss.
- Obwohl recycelte Kunststoffe nicht steuerpflichtig sind, muss das Nettogewicht des Kunststoffs in kg auf der Handelsrechnung aufgeschlüsselt angegeben werden. Ausserdem muss ein Nachweis über die Authentizität entsprechend homologierter Institute geführt werden. Für das erste Jahr kann der Nachweis durch eine entsprechende Herstellerbescheinigung ersetzt werden.
Was ist bei Exporten?
Der Exporteur muss bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle akkreditiert sein. Die Informationen über nicht-wiederverwendbare Verpackungen müssen auf der Handelsrechnung ausgewiesen werden. Werden sie nicht ausgewiesen, wird der Exporteur (die Person, die die Rechnung ausstellt) aufgefordert, die Handelsrechnung zu berichtigten oder ein offizielles unterzeichnetes und versiegeltes Schreiben des Exporteurs auszustellen.
Aufhebung der Industriezölle – Was bedeutet das für Unternehmen?
Laut Bundesratsbeschluss können Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25 - 97 ab 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Einsparungen
Neben dem Zollbetrag entfallen dadurch auch gegebenenfalls anfallende Vorausgebühren des Zolldienstleisters/Spediteurs. Ausserdem ermöglicht die Neuerung eine vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklung durch die geplante Verkürzung der Zolltarifnummern auf generell 6-Stellen des Harmonisierten Systems (HS) und die Minimierung von Spezialverfahren (z.B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredlung).
Was bleibt
Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt die Pflicht zur Zollanmeldung der Waren. Abgaben wie beispielsweise Spirituosen– oder Tabaksteuern, MwSt. etc. müssen weiterhin beim Import entrichtet werden.
Die Pflicht zur Zolltarifierung bleibt bestehen, auch wenn ab 1. Januar 2024 die Notwendigkeit zur Austarifierung über die 6. Stelle hinaus entfällt. Der Schweizer Importeur kann die HS-Zolltarifnummer des Lieferanten übernehmen. Da das BAZG die 8-stellige Zolltarifnummer beibehält, muss die sechs-stellige Zolltarifnummer mit „00“ ergänzt werden. Beispiel: DE-Zolltarifnummer: 3919 10 80 27 Neu CH-Zolltarifnummer: 3919.10. Angabe in der CH-Zollanmeldung: 3919.1000
Trotz der Abschaffung der Industriezölle müssen Exporteure bei der Ausstellung von präferenziellen Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr, den Nachweis des Imports der Ware mit Präferenz weiterhin erbringen. Beispiel: Ihr Unternehmen importiert Zahnräder aus Deutschland im Wert von CHF 15'000.-. Der DE-Ausführer stellt keinen präferenziellen Ursprungsnachweis aus, weil er weiss, dass die Schweiz auf seine Ware keinen Zoll erhebt. Die Zahnräder sollen nun nach Dänemark exportiert werden. Sie können jedoch keinen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen, da beim Import in die Schweiz keiner vorlag. Der Kunde in Dänemark muss nun für die EU-Zahnräder eine Zollabgabe von 2.7 % des Zollwertes (CHF 405.-) entrichten, was nicht in seinem Interesse ist.
Unser Service
Das Zollteam von DACHSER hilft Kunden sicher und schnell durch das Zoll-Labyrinth in der Schweiz und im Ausland. Wir empfehlen unseren Kunden auch nach dem 1. Januar 2024 beim Absender auf eine Präferenzangabe zu bestehen. So vermeiden sie bei der Wiederausfuhr, dass ihre Kunden im Ausland eventuell Zollabgaben entrichten müssen.
Neues Import Control System in der Europäischen Union
Die Europäische Union (EU) führt zum 01. März 2023 das Import Control System 2 (ICS 2) ein. ICS 2 wird das derzeitige ICS 1-System, das seit vielen Jahren in Kraft ist, vollständig ersetzen.
Das neue DACHSER magazin ist da!
Zur Einschätzung der weltweiten Konjunktur wird die Logistik gerne als Gradmesser herangezogen. Denn es sind die internationalen Warenströme, an denen sich Veränderungen in den globalen Handelsbeziehungen frühzeitig ablesen lassen. Gleichzeitig können die aktuellen geopolitischen Transformationen auch für eine Neu- und Umgestaltung der Supply Chains sorgen. Das ist eines der Themen im neuen DACHSER magazin.
Innovationssprung in der Stückgutlogistik
„Mit dem @ILO-Terminal erreicht die Supply Chain Visibility eine neue Stufe.“
Um den Innovationsgrad in den Umschlagslagern voranzutreiben, haben das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) und der Logistikdienstleister DACHSER im Rahmen ihres Forschungsprojekts „@ILO“ den leistungsfähigen digitalen Zwilling entwickelt, welcher den Warenfluss in den Logistikterminals digital steuert. Die Nutzung von Handscannern im Lager ist somit überholt.
Streiks sorgen für Benzinknappheit in Frankreich
Aufgrund anhaltender Streiks in grossen Raffinerien ist in Frankreich die Versorgungslage mit Benzin beeinträchtigt. Mehr als ein Fünftel der Tankstellen in Frankreich haben Probleme mit dem Nachschub. Ein Ende der Arbeitsniederlegungen in drei der sechs französischen Raffinerien ist weiterhin nicht in Sicht.
Das gesamte Ausmass dieses Streiks ist noch nicht absehbar. Es wird jedoch empfohlen, Buchungen so früh wie möglich vorzunehmen und bei terminierten Sendungen flexibel zu sein.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Sendungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei DACHSER.
Das neue DACHSER magazin ist da!
Logistik steckt voller Innovationen, die heute immer schneller ihren Weg in den Arbeitsalltag finden - seien es alternative Antriebe, die diversen digitalen Anwendungen sowie die clevere Nutzung von Daten oder neue autonome Helfer im Umschlag und Warehouse.
Nationalfeiertag: Goldene Woche in China
Vom 1. bis 7. Oktober werden die meisten Unternehmen und Fabriken in China geschlossen sein. Die arbeitsfreie Woche in einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt hat Auswirkungen auf die internationale Lieferkette. Frühzeitige Vorbereitungen minimieren hier mögliche Störungen.
DACHSER schafft drei Fokusstandorte für Elektromobilität
An seinen drei ‚E-Mobility-Standorten‘ Freiburg, Hamburg und Malsch bei Karlsruhe erforscht und erprobt der Logistikdienstleister den Einsatz von Null-Emissionstechnologien sowie das intelligente Strom- und Lastmanagement.
Wasserstoff – Antrieb der Zukunft?
Im Auftrag von DACHSER haben Forschende der Hochschule Kempten den CO2-neutralen Energieträger Wasserstoff in einer Studie genauer unter die Lupe genommen.
Wasserstoff gilt als Hoffnungsträger für die Dekarbonisierung des Strassentransports. Deshalb hat DACHSER die Hochschule Kempten mit der Studie „H2 Infrastruktur und Logistik“ beauftragt. Ziel war es, die öffentlich zugängliche Verfügbarkeit von Wasserstoff sowie die heute bekannten Herstellungsverfahren und Betankungsmöglichkeiten zur Verwendung in brennstoffzellen-elektrischen Lkw im Zeitraum 2025 bis 2030 für das europäische DACHSER Road Logistics Netzwerk zu untersuchen. Die Studie zeigt: Auf der Suche nach einem sauberen und nachhaltigen Kraftstoff bleiben noch einige Herausforderungen zu meistern.
DACHSER liefert emissionsfrei in die Münchner Innenstadt
DACHSER Emission-Free Delivery startet in der bayerischen Landeshauptstadt. In einem definierten Innenstadtbereich stellt der Logistikdienstleister ab sofort alle Paket- und Stückgutlieferungen emissionsfrei zu. Dafür kommen Elektro-Lkw vom Typ FUSO eCanter zum Einsatz.
Quiz Warensicherung - Hätten Sie’s gewusst?
Wie gut kennen Sie sich mit dem Thema Ladungssicherung aus?
Stück für Stück ans Ziel — Seefracht-Sammelcontainer ermöglichen einen kontinuierlichen Warenfluss
Seefracht-Sammelcontainer erfreuen sich in wirtschaftlich turbulenten Zeiten zunehmender Beliebtheit. Produktionsengpässe, fragile globale Lieferketten und fehlende Container haben die Nachfrage nach kleinen und planbaren Sendungsgrössen in der Seefracht zusätzlich verstärkt. Michael Kriegel, Department Head DACHSER Chem Logistics, erläutert den Service, der einen zuverlässigen Warenfluss in der Seefracht ermöglicht und zeigt auf, warum eine gute Netzanbindung speziell für Güter mit hohen Sicherheitsanforderungen von entscheidender Bedeutung ist.