Für 2025 liegt die Schwierigkeit darin, dass sowohl die alten als auch die neuen Regeln angewendet werden können. Dies liegt daran, dass nicht alle Freihandelspartner das neue Abkommen per 1.1.2025 ratifiziert haben. Als Schweizer Ausführer ist es wichtig zu beachten, dass, sofern die neuen Regeln angewendet werden, auch der neue Ursprungstext (Ursprungserklärung auf der Rechnung / Handelspapier) berücksichtigt werden muss. So ist am Ende der Ursprungserklärung der Vermerk «REVISED RULES» hinzuzufügen.
Des Weiteren wurde der deutsche Text der Ursprungserklärung für Ermächtigte Ausführer angepasst. Im neuen Text ist die Angabe in der Klammer «Ermächtigter Ausführer» wegzulassen. Die neuen Texte der Ursprungserklärung sind im untenstehenden Dokument (Neuer deutscher Ursprungstext im PEM-Übereinkommen) unter Ziffer 2.3 ersichtlich.
Ab. 1.1.2026 sollten alle Partnerländer das neue PEM-Übereinkommen anwenden. Durch die einheitliche Anwendung fallen die Ursprungsnachweise EUR-MED weg. Hierkönnen die Details inklusive der neuen Zirkularen des BAZG zum neuen PEM-Übereinkommen nachgelesen werden.
Sandra Pereira Leal
Sandra Pereira Leal