Ergebnisse
Webinar „Logistikeinkauf in der Chemiebranche“
Die Veranstaltung richtet sich an Experten und Expertinnen der österreichischen und schweizerischen Chemiebranche.
Ricola: Reise einer Schweizer Ikone zu Geniessern in Thailand
Die grosse Schweizer Marke Ricola ist auch in Thailand ein Begriff. Die Kräuterbonbons werden dort erfolgreich von der Firma Sino Pacific Trading vermarktet. Sie sind im Einzel- und Online-Handel erhältlich.
Wechsel im DACHSER Vorstand
CFO Robert Erni wird seinen zum Jahresende auslaufenden Vertrag aus persönlichen Gründen nicht verlängern und verlässt das Unternehmen zum 30.6.2023.
Borer Chemie und DACHSER – Zwanzig Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit
Die beiden Familienunternehmen Borer Chemie und DACHSER sind seit zwanzig Jahren strategische Partner.
Spanien führt Plastiksteuer ein
Am 1.01.2023 ist in Spanien eine neue «Einwegplastiksteuer» in Höhe von 0,45 Euro pro Kilogramm Nettogewicht in Kraft getreten. Besteuert werden nicht wiederverwendbare Verpackungen aus nicht recyceltem Plastik, die in Spanien erstmalig in Verkehr gebracht werden (nicht wiederverwendbare Kunststoffbehälter, Halbzeuge aus Kunststoff (z. B. Vorformlinge, thermoplastische Platten) zur Herstellung von Einweg-Kunststoffbehältern sowie Kunststoffprodukte, die das Verschliessen, den Handel oder die Präsentation der Einwegbehälter erleichtern sollen.) Recycelter Kunststoff aus mechanischem oder chemischem Recycling ist nicht steuerpflichtig.
Trendsetter
Spanien ist das einzige Land in der EU, welches eine solche Steuer eingeführt hat. In Italien gab es ähnliche Pläne. Diese wurden aber aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage um mindestens ein Jahr verschoben.
Wer ist betroffen?
Nicht nur spanische Unternehmen, die in Spanien oder aus dem Ausland Waren mit einer solchen Verpackung in Spanien einführen, sind betroffen, sondern auch deren ausländische Lieferanten. Diese müssen ihren spanischen Kunden die für die Steuererklärung notwendigen Angaben zur Plastikverpackung liefern, damit diese in Spanien dann die Steuererklärungen und Zahlungen vornehmen können.
Was unterliegt der Steuer?
- Die Herstellung von Einwegplastikprodukten in Spanien. In diesem Fall entsteht der Steueranspruch bei der ersten Lieferung in Spanien.
- Die Einfuhr von Waren, die in den Anwendungsbereich fallen. Der Steuertatbestand tritt ein, wenn das Einheitspapier (DUA) für die Einfuhr ausgestellt wird.
- Der innergemeinschaftliche Erwerb der unter das Gesetz fallenden Erzeugnisse. Wie bei der Mehrwertsteuer wird die Verbringung von Gegenständen durch einen Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb eingestuft.
- Für ausländische Unternehmen gilt, wer in Spanien Waren erwirbt, um sie etwa danach in einem Warenlager aufzubewahren, ist Schuldner der Steuer für die nicht wiederverwendbaren Plastikverpackungen, soweit sie nicht recycelten Kunststoff enthalten (etwa Konsignationslager, Amazonlager).
Wie wird die Steuer erhoben?
- Alle Steuerschuldner müssen sich in ein Sondersteuerregister eintragen. Danach wird eine besondere Steuernummer erteilt. Eine Eintragung von Importeuren für aus Drittländern gelieferte Waren ist nicht erforderlich.
- Nicht ansässige Steuerschuldner müssen einen Vertreter (Representante) benennen, der vor der Steuerbehörde für Sondersteuern in ihrem Namen die Meldungen abgibt.
- Ausgenommen von der Pflicht, einen Repräsentanten zu benennen, sind nichtansässige Importeure, die nur die Plastiksteuer am Zoll entrichten, also keine Erstattungsansprüche geltend machen.
- Die Steuererklärung erfolgt zeitlich gekoppelt an USt-Meldungen, also entweder monatlich oder vierteljährlich.
- Wird besteuerte Plastikverpackung aus Spanien ausgeführt oder innergemeinschaftlich verschickt, so entsteht ein Erstattungsanspruch.
- Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern erfolgt die Kontrolle der Steuerzahlung bei der Einfuhrabfertigung, bei der das Nettogewicht des in den Waren enthaltenen Einwegkunststoffs auf der Handelsrechnung angegeben werden muss.
- Obwohl recycelte Kunststoffe nicht steuerpflichtig sind, muss das Nettogewicht des Kunststoffs in kg auf der Handelsrechnung aufgeschlüsselt angegeben werden. Ausserdem muss ein Nachweis über die Authentizität entsprechend homologierter Institute geführt werden. Für das erste Jahr kann der Nachweis durch eine entsprechende Herstellerbescheinigung ersetzt werden.
Was ist bei Exporten?
Der Exporteur muss bei einer anerkannten Zertifizierungsstelle akkreditiert sein. Die Informationen über nicht-wiederverwendbare Verpackungen müssen auf der Handelsrechnung ausgewiesen werden. Werden sie nicht ausgewiesen, wird der Exporteur (die Person, die die Rechnung ausstellt) aufgefordert, die Handelsrechnung zu berichtigten oder ein offizielles unterzeichnetes und versiegeltes Schreiben des Exporteurs auszustellen.
Aufhebung der Industriezölle – Was bedeutet das für Unternehmen?
Laut Bundesratsbeschluss können Industrieprodukte der Zolltarifkapitel 25 - 97 ab 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Einsparungen
Neben dem Zollbetrag entfallen dadurch auch gegebenenfalls anfallende Vorausgebühren des Zolldienstleisters/Spediteurs. Ausserdem ermöglicht die Neuerung eine vereinfachte, weniger zeitaufwändige Zollabwicklung durch die geplante Verkürzung der Zolltarifnummern auf generell 6-Stellen des Harmonisierten Systems (HS) und die Minimierung von Spezialverfahren (z.B. vorübergehende Einfuhr, aktive Veredlung).
Was bleibt
Trotz der Abschaffung der Industriezölle bleibt die Pflicht zur Zollanmeldung der Waren. Abgaben wie beispielsweise Spirituosen– oder Tabaksteuern, MwSt. etc. müssen weiterhin beim Import entrichtet werden.
Die Pflicht zur Zolltarifierung bleibt bestehen, auch wenn ab 1. Januar 2024 die Notwendigkeit zur Austarifierung über die 6. Stelle hinaus entfällt. Der Schweizer Importeur kann die HS-Zolltarifnummer des Lieferanten übernehmen. Da das BAZG die 8-stellige Zolltarifnummer beibehält, muss die sechs-stellige Zolltarifnummer mit „00“ ergänzt werden. Beispiel: DE-Zolltarifnummer: 3919 10 80 27 Neu CH-Zolltarifnummer: 3919.10. Angabe in der CH-Zollanmeldung: 3919.1000
Trotz der Abschaffung der Industriezölle müssen Exporteure bei der Ausstellung von präferenziellen Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr, den Nachweis des Imports der Ware mit Präferenz weiterhin erbringen. Beispiel: Ihr Unternehmen importiert Zahnräder aus Deutschland im Wert von CHF 15'000.-. Der DE-Ausführer stellt keinen präferenziellen Ursprungsnachweis aus, weil er weiss, dass die Schweiz auf seine Ware keinen Zoll erhebt. Die Zahnräder sollen nun nach Dänemark exportiert werden. Sie können jedoch keinen präferenziellen Ursprungsnachweis ausstellen, da beim Import in die Schweiz keiner vorlag. Der Kunde in Dänemark muss nun für die EU-Zahnräder eine Zollabgabe von 2.7 % des Zollwertes (CHF 405.-) entrichten, was nicht in seinem Interesse ist.
Unser Service
Das Zollteam von DACHSER hilft Kunden sicher und schnell durch das Zoll-Labyrinth in der Schweiz und im Ausland. Wir empfehlen unseren Kunden auch nach dem 1. Januar 2024 beim Absender auf eine Präferenzangabe zu bestehen. So vermeiden sie bei der Wiederausfuhr, dass ihre Kunden im Ausland eventuell Zollabgaben entrichten müssen.
Neues Import Control System in der Europäischen Union
Die Europäische Union (EU) führt zum 01. März 2023 das Import Control System 2 (ICS 2) ein. ICS 2 wird das derzeitige ICS 1-System, das seit vielen Jahren in Kraft ist, vollständig ersetzen.
Das neue DACHSER magazin ist da!
Zur Einschätzung der weltweiten Konjunktur wird die Logistik gerne als Gradmesser herangezogen. Denn es sind die internationalen Warenströme, an denen sich Veränderungen in den globalen Handelsbeziehungen frühzeitig ablesen lassen. Gleichzeitig können die aktuellen geopolitischen Transformationen auch für eine Neu- und Umgestaltung der Supply Chains sorgen. Das ist eines der Themen im neuen DACHSER magazin.
NetzWert - der DACHSER Podcast
In der aktuellen Episode von NetzWert gehen wir in die Praxis. Dort, wo Digitalisierung konkret und anschaulich wird. Wir blicken hinter die Kulissen und nehmen zwei aktuelle digitale Innovationen von DACHSER genauer unter die Lupe: Es geht um smarte Wechselbrücken und digitale Zwillinge.
Innovationssprung in der Stückgutlogistik
„Mit dem @ILO-Terminal erreicht die Supply Chain Visibility eine neue Stufe.“
Um den Innovationsgrad in den Umschlagslagern voranzutreiben, haben das Fraunhofer Institut für Materialfluss und Logistik (IML) und der Logistikdienstleister DACHSER im Rahmen ihres Forschungsprojekts „@ILO“ den leistungsfähigen digitalen Zwilling entwickelt, welcher den Warenfluss in den Logistikterminals digital steuert. Die Nutzung von Handscannern im Lager ist somit überholt.
DACHSER nutzt das Internet der Dinge im Stückgut-Fernverkehr
DACHSER hat seit Anfang des Jahres 8.500 Wechselbrücken, die Güter im Fernverkehr zwischen den europäischen Niederlassungen transportieren, mit innovativen Smart Tracking Devices ausgestattet. Über das Internet der Dinge lassen sich die Transportbehälter in Echtzeit verfolgen und Ankunftszeiten exakt berechnen. Jetzt ist eine zentrale Plattform gestartet, die sämtliche Positionsdaten – auch von Trailern und Zugmaschinen – zusammenführt und mit den Tourdaten des Transport-Managementsystems von DACHSER verheiratet.
Streiks sorgen für Benzinknappheit in Frankreich
Aufgrund anhaltender Streiks in grossen Raffinerien ist in Frankreich die Versorgungslage mit Benzin beeinträchtigt. Mehr als ein Fünftel der Tankstellen in Frankreich haben Probleme mit dem Nachschub. Ein Ende der Arbeitsniederlegungen in drei der sechs französischen Raffinerien ist weiterhin nicht in Sicht.
Das gesamte Ausmass dieses Streiks ist noch nicht absehbar. Es wird jedoch empfohlen, Buchungen so früh wie möglich vorzunehmen und bei terminierten Sendungen flexibel zu sein.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Sendungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei DACHSER.
NetzWert – Der DACHSER Podcast #9: Passgenaue Logistik für alles rund um den Grill
In Episode #9 von NetzWert geht es ums Grillen. Doch nicht nur. Die Ausgabe nimmt die weltweiten Branchenlösungen bei DACHSER unter die Lupe.
Der Seeweg als zuverlässige Transportoption für Chemiegüter
Der Logistikdienstleister DACHSER bietet der Schweizer Chemieindustrie Seefracht-Sammelcontainerservices mit wöchentlichen Direktverbindungen von und nach Asien und Amerika an.
Das neue DACHSER magazin ist da!
Logistik steckt voller Innovationen, die heute immer schneller ihren Weg in den Arbeitsalltag finden - seien es alternative Antriebe, die diversen digitalen Anwendungen sowie die clevere Nutzung von Daten oder neue autonome Helfer im Umschlag und Warehouse.
Nationalfeiertag: Goldene Woche in China
Vom 1. bis 7. Oktober werden die meisten Unternehmen und Fabriken in China geschlossen sein. Die arbeitsfreie Woche in einer der wichtigsten Volkswirtschaften der Welt hat Auswirkungen auf die internationale Lieferkette. Frühzeitige Vorbereitungen minimieren hier mögliche Störungen.