EU-Tachographenpflicht: Neue Regelung für leichte Nutzfahrzeuge ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gelten in der EU neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr. Künftig müssen auch leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen mit einem intelligenten digitalen Tachographen ausgestattet sein.

Die Erweiterung der Tachographenpflicht ist Teil des EU-Mobilitätspakets und soll die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten verbessern, faire Wettbewerbsbedingungen fördern sowie die Verkehrssicherheit erhöhen. Betroffen sind insbesondere Sprinter, Kastenwagen und weitere leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Einsatz. Bisher galt die Tachographenpflicht überwiegend für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.

Wichtigste Änderungen auf einen Blick:

  • Tachographenpflicht bereits ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (bisher 3,5 Tonnen)
  • Verpflichtender Einsatz eines digitalen bzw. intelligenten Tachographen
  • Gilt für grenzüberschreitende Transporte und Kabotagefahrten

Insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr ist mit verstärkten Kontrollen und einem höheren Dokumentationsaufwand zu rechnen.

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