Digitale EUR.1 vereinfacht die Exportabwicklung

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bietet mit der digitalen EUR.1 eine moderne Lösung für die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 an. Unternehmen können mit der Anwendung «Certificat» im ePortal des BAZG ihre EUR.1 elektronisch erstellen und verwalten. Die Zollbehörden prüfen die hinterlegten Dokumente direkt digital, wodurch der bisherige papierbasierte Prozess entfällt.

In einer ersten Phase ist die digitale Ausstellung der EUR.1 auf Exporte im Rahmen des PEM-Übereinkommens beschränkt. Dazu gehören unter anderem die Europäische Union (EU), die EFTA-Staaten, die Türkei sowie verschiedene Westbalkanstaaten.

Die Lösung ermöglicht eine digitale Beglaubigung und Visierung ohne Schaltergang bei der Zollstelle.

Vorteile der digitalen EUR.1

  • Kein Papierdokument, keine Stempel und keine physische Ablage erforderlich
  • Schnellere Erstellung und Abwicklung von Ursprungsnachweisen
  • Weniger administrativer Aufwand
  • Erstellte EUR.1 sind im ePortal jederzeit verfügbar
  • Nachverfolgbarkeit über die Referenz- beziehungsweise Bewilligungsnummer
  • Einmalige Registrierung, anschliessend einfache Nutzung für weitere EUR.1

So funktioniert der Prozess

  • Das Unternehmen registriert sich einmalig im ePortal des BAZG.
  • Die EUR.1 wird elektronisch im ePortal erstellt.
  • Nach der Erstellung wird eine Referenz- beziehungsweise Bewilligungsnummer vergeben.
  • Diese Nummer wird bei der Warenanmeldung Ausfuhr im entsprechenden Feld erfasst.
  • Die Zollstelle prüft die hinterlegte EUR.1 elektronisch.
  • Die Gültigkeit kann über den QR-Code auf der EUR.1 oder über die entsprechende Online-Abfrage überprüft werden.
  • Mit der Aktivierung der Ausfuhranmeldung wird die digitale EUR.1 formell gültig.

Wichtige Hinweise für Exporteure

Die EUR.1 muss vor der Ausfuhr erstellt werden. Nach der Aktivierung der Warenanmeldung Ausfuhr sind keine Änderungen mehr möglich. Zudem muss die Referenz- beziehungsweise Bewilligungsnummer zwingend in die Warenanmeldung Ausfuhr übernommen werden. Erfolgt die Warenanmeldung durch einen Zollagenten oder einen externen Dienstleister, ist die Nummer rechtzeitig weiterzugeben. Für die Erstellung einer digitalen EUR.1 ist keine zwingend unterschriebene Vollmacht erforderlich. Eine per E-Mail vorliegende Vollmacht genügt.

Weitere Informationen sowie eine Registrierungsanleitung finden Sie auf der Webseite des BAZG unter: «Certificate» (digitale WVB EUR.1)

Bei Fragen steht Ihnen Ihr gewohnter Ansprechpartner bei DACHSER gerne zur Verfügung.

DACHSER weltweit
Kontakt aufnehmen
Ansprechpartner Sandra Pereira Leal