EORI-Nummer
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab dem 10. März 2012 Zollanmeldungen nur noch mit gültigen EORI-Nummern (vormals Zollnummer) angenommen werden können.
Dies hat zur Folge, dass Zollbeteiligte spätestens ab diesem Zeitpunkt über eine gültige EORI-Nummer verfügen müssen.
Bei Wareneinfuhr
- Anmelder
- Vertreter
- Empfänger
- Erwerber
- gegebenenfalls für Rechnung von (bei indirekter Vertretung)
Bei Warenausfuhr
- Anmelder
- Vertreter
- Ausführer
- gegebenenfalls Subunternehmer
Zollanmeldungen ohne gültige EORI-Nummer werden ab dem 10. März 2012 nicht mehr durch die Zollverwaltung angenommen mit der Folge, dass das beantragte Zollverfahren erst durchgeführt werden kann, wenn eine neue EORI-Nummer beantragt wurde.
Einzige Ausnahme von dieser Regelung sind Zollanmeldungen, die für Privatpersonen abgegeben werden sowie erstmalige Zollbeteiligte.
Wir möchten Sie daher bitten zu prüfen, ob Sie über eine gültige EORI-Nummer verfügen. Diese Prüfung kann über nachfolgenden Link erfolgen:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/eos/eori_validation.jsp?Lang=de
Sofern Sie noch nicht über eine EORI-Nummer verfügen, können Sie diese über nachfolgenden Link beantragen:
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0