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Wer Personen und/oder Güter transportieren möchte, benötigt ab 1. September den Fähigkeitsnachweis.

Neue Vorschriften für Car- und LKW-Chauffeure sollen mehr Sicherheit bringen

Wer ab dem 1. September 2009 mit Cars, Kleinbussen oder Lastwagen Personen oder Güter transportieren will, muss zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für den Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmäßig weiterbilden.

Dies hat der Bundesrat entschieden. Er hat eine entsprechende neue Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführern und -führerinnen zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse (Chauffeurzulassungsverordnung) verabschiedet.

Mit der Neuregelung müssen die Schweizer Berufschauffeure künftig die gleichen Anforderungen erfüllen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der EU. Im Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU hat sich die Schweiz verpflichtet, für gleichwertige Regelungen des Personen- und Güterverkehrs zu sorgen. Dies geschieht durch eine Übernahme der EU-Anforderungen ins schweizerische Recht. Von der Verbesserung der Ausbildung und der neu eingeführten Verpflichtung zur Weiterbildung der Berufschauffeure verspricht sich der Bundesrat eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine umweltschonendere und energieeffizientere Fahrweise.

Neue Vorschriften für Car- und LKW-Chauffeure sollen mehr Sicherheit bringen

Die Verordnung sieht vor:

  • Wer mit Cars oder Kleinbussen (Kat. D1 oder D) berufsmässig Personen transportieren will, muss den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erwerben.
  • Wer mit Lastwagen (Kat. C1 oder C) berufsmässig Güter transportieren will, muss den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport erwerben.
  • Die Neuregelung gilt ab 1. September 2009. Wer nach diesem Datum das Gesuch um einen entsprechenden Lernfahr- oder Führerausweis beim Strassenverkehrsamt einreicht, muss die neue Prüfung ablegen. Sie ist umfangreich als auch anspruchsvoll und anforderungsreich und umfasst einen theoretischen wie praktischen Teil. Wer am 1. September 2009 den entsprechenden Führerausweis bereits besitzt (oder zumindest das Gesuch eingereicht hat), erhält den Fähigkeitsnachweis prüfungsfrei.
  • Für die Ausbildung werden keine speziellen Vorschriften erlassen.
  • Alle fünf Jahre ist Weiterbildung Pflicht.
  • Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaberinnen und Inhaber des Fähigkeitsnachweises. Die Kursdauer beträgt 35 Stunden und muss alle fünf Jahre nachgewiesen werden. Dementsprechend wird der Fähigkeitsausweis jeweils auf fünf Jahre befristet. Für die Verlängerung muss der Berufschauffeur sein Wissen und Können bei einer von den Kantonen anerkannten und beaufsichtigten Weiterbildungsstätte auffrischen. Um diejenigen zu belohnen, die sich freiwillig weiterbilden, werden ab 1.1.2007 besuchte Weiterbildungen an die Pflichtstunden angerechnet, sofern sie den Inhalten der neuen Verordnung entsprechen.

Neue Vorschriften für Car- und LKW-Chauffeure sollen mehr Sicherheit bringen

Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis

Der neue Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure wird nicht auf dem bestehenden Führerausweis eingetragen, sondern auf einer separaten Karte vermerkt. Diese Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) hat der Bundesrat beschlossen. Wer den Führerausweis der Kategorien D oder C bereits besitzt, hat bis 2013 bzw. 2014 Zeit, um sich den neuen Fähigkeitsausweis prüfungsfrei zustellen zu lassen.

Bis dahin war vorgesehen, den jeweiligen Fähigkeitsausweis durch einen Eintrag im Führerausweis zu visualisieren. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wird dies aus Platzgründen nicht immer möglich sein. Aus diesem Grund erfolgt der Nachweis vorerst mittels einer separaten Karte. Dadurch entstehen für die Betroffenen keine Mehrkosten.

Nachdem sich gezeigt hat, dass die EU die Modalitäten des Übergangsrechts für bisherige Inhaber von Führerausweisen der Kategorien C und D bzw. der Unterkategorien C1 und D1 milder interpretiert als die Schweiz, passt sich die Schweiz auch in diesem Punkt der EU an. Bisherige Ausweisinhaber benötigen somit den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erst ab September 2013 und jenen für den Gütertransport ab September 2014. Die Ausweise werden ihnen prüfungsfrei erteilt. Punktuelle Änderungen bei den Prüfungsmodalitäten erlauben im Weiteren eine Optimierung bei den Prüfungen. Dies ermöglicht zeitliche und finanzielle Einsparungen im Prüfungswesen, von denen alle Beteiligten profitieren.

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