Neue Vorschriften für Car- und LKW-Chauffeure sollen mehr Sicherheit bringen
Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure: Anpassung an die EU-Praxis
Der neue Fähigkeitsausweis für Bus- und LKW-Chauffeure wird nicht auf dem bestehenden Führerausweis eingetragen, sondern auf einer separaten Karte vermerkt. Diese Änderung der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) hat der Bundesrat beschlossen. Wer den Führerausweis der Kategorien D oder C bereits besitzt, hat bis 2013 bzw. 2014 Zeit, um sich den neuen Fähigkeitsausweis prüfungsfrei zustellen zu lassen.
Bis dahin war vorgesehen, den jeweiligen Fähigkeitsausweis durch einen Eintrag im Führerausweis zu visualisieren. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, wird dies aus Platzgründen nicht immer möglich sein. Aus diesem Grund erfolgt der Nachweis vorerst mittels einer separaten Karte. Dadurch entstehen für die Betroffenen keine Mehrkosten.
Nachdem sich gezeigt hat, dass die EU die Modalitäten des Übergangsrechts für bisherige Inhaber von Führerausweisen der Kategorien C und D bzw. der Unterkategorien C1 und D1 milder interpretiert als die Schweiz, passt sich die Schweiz auch in diesem Punkt der EU an. Bisherige Ausweisinhaber benötigen somit den Fähigkeitsausweis für den Personentransport erst ab September 2013 und jenen für den Gütertransport ab September 2014. Die Ausweise werden ihnen prüfungsfrei erteilt. Punktuelle Änderungen bei den Prüfungsmodalitäten erlauben im Weiteren eine Optimierung bei den Prüfungen. Dies ermöglicht zeitliche und finanzielle Einsparungen im Prüfungswesen, von denen alle Beteiligten profitieren.