EURO-Palette - der Packmitteltausch in der Schweiz
Nach der anfänglichen Erleichterung über die Weiterführung des Paletten- und Rahmentausches in der Schweiz entstehen nun vermehrt Unsicherheiten hinsichtlich des Tauschprozederes.
Von einem einheitlichen Packmitteltausch innerhalb der Schweiz kann nicht mehr die Rede sein. Immer häufiger kommt es zu Insellösungen einzelner Versender oder Empfänger. Die Leidtragenden sind wieder einmal die Chauffeure.
Vor dem 1. Januar 2008 war der Palettentausch noch simpel: Schon bei Anlieferung musste jede Euro-Palette (für Sendungen innerhalb der Schweiz und definierte europäische Länder) bzw. jeder SBB-Rahmen/Deckel beim Absender getauscht und vom Empfänger bei Anlieferung zurückgefordert werden.
EURO-Palette - der Packmitteltausch in der Schweiz
Mittlerweile hat sich einiges geändert:
Beispiel 1
Einzelne Versender haben sich entschieden, die Paletten und Rahmen grundsätzlich auf der Handels-Rechnung dem Empfänger zu belasten und verzichten daher auf den Tausch.
Bei der Abholung ist das alles noch kein Problem; bei der Zustellung an den Empfänger fangen indes die Schwierigkeiten an: Erstens muss der Fahrer wissen, dass er zwar Euro-Paletten geladen hat, aber diese vom Empfänger nicht zurückfordern darf. Im Ladungsverkehr ist das noch möglich, im reinen Stückverkehr hat der anliefernde Fahrer diese Information allerdings nicht.
Zweitens muss die Warenannahme beim Empfänger wissen, welche Euro-Paletten zu tauschen sind und welche sie sozusagen über die Handelsrechnung indirekt gekauft hat. Da die meisten Warenempfänger von verschiedenen Lieferanten Ware beziehen, lässt sich dies nicht so einfach auseinander halten.
Richtig problematisch wird es, wenn die „gekaufte“, nicht zu tauschende Euro-Palette beschädigt angeliefert wird. Der Empfänger hat die Palette bezahlt und will sie daher in gutem Zustand haben. Der Absender wird auf dem Standpunkt bleiben, dass die Palette sein Haus in gutem Zustand verlassen habe.
Beispiel 2
Empfänger stellen den Packmitteltausch einseitig ein und fordern den Absender auf, die Paletten zu verrechnen.
Hier fängt das Problem bei der Abholung an: Der Absender hat verschiedene Kunden (die einen tauschen, die anderen nicht) und liefert die Ware auf Euro-Paletten. Bei der Abholung muss nun die Entscheidung getroffen werden, welche Euro-Paletten der Abholfahrer tauschen soll und welche nicht, da diese wiederum durch den Absender verrechnet werden.
EURO-Palette - der Packmitteltausch in der Schweiz
Haben Sie noch den Durchblick? Hier der Lösungsansatz von DACHSER Schweiz:
Grundsätzlich gilt die generelle Tausch-Regelung:
Wenn auf dem an DACHSER Schweiz erteilten Auftrag (elektronisch oder schriftlich) EURO-Palette (EU) und/oder SBB-Rahmen (AR) / Deckel (SD) steht, dann handelt es sich um ein tauschpflichtiges Packmittel. Die Fahrer sind angewiesen, die Paletten vom Empfänger einzufordern. Sollte der Empfänger den Tausch verweigern, werden die Packmittel dem Absender zurückbelastet.
Nicht-Tausch-Regelung:
Wenn der Auftraggeber keinen Tausch wünscht, weil er seine Packmittel dem Warenempfänger berechnet, muss auf dem Auftrag das Packmittel als PH ( = Privatbehältnis) benannt werden – unabhängig davon, ob es sich um EURO-Paletten oder SBB-Rahmen/Deckel handelt.
Beispiel:
Eine Sendung auf drei Euro-Paletten mit je zwei Rahmen elektronischer Teile à 860 Kilogramm wird dann zu: 3 PH elektronische Teile 860 Kilogramm.
In diesem Fall wird der abholende Fahrer die Paletten nicht tauschen. Selbstverständlich dürfen die Packmittel auch keinem Packmittelkonto belastet werden. Eine Prüfung über den Zustand der Packmittel findet hier nicht statt, da es sich um Eigentum des Versenders handelt (Privatbehältnis). Der ausliefernde Fahrer sieht auf dem Lieferschein ein PH und erkennt daran, dass es sich um nicht tauschpflichtiges Packmittel handelt.
Für die DACHSER Exportkunden
Nicht alle Länder in Europa kennen den Euro-Palettentausch. Nachfolgend sind die Länder aufgeführt, in denen DACHSER Euro-Paletten und Gitterboxen tauscht:
• Belgien
• Dänemark
• Deutschland
• Frankreich
• Niederlande
• Italien
• Liechtenstein
• Luxemburg
• Monaco
• Österreich
• San Marino
• Schweiz
• Vatikanstaat
SBB-Rahmen und Deckel werden nur innerhalb der Schweiz und Liechtenstein getauscht.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater in Ihrer Niederlassung gerne zur Verfügung.
Stand 01/08, Änderungen vorbehalten.