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Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erreichte einen neuen Höchstsatz.

LSVA-Erhöhung um elf Prozent

Schon seit 1. Januar 2001 wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) flächendeckend in der Schweiz erhoben, nun ist sie auf einen neuen Höchstsatz gestiegen. Auch Logistikdienstleister wie DACHSER sind von der Erhöhung betroffen. Daher sieht sich DACHSER Schweiz gezwungen, einen Teil der Mehrkosten in die Frachtpreiskalkulierung zu integrieren.

Am 1. Januar 2008 war es soweit: Die Schweiz hob die LSVA um rund elf Prozent auf die Höchstsätze an. Hintergrund des Beschlusses war das „bilaterale Landverkehrsabkommen“, das 1999 getroffen wurde und die Koordination der Verkehrspolitik im Alpenraum zwischen der Schweiz und der EU regelt. Wie in dieser Vereinbarung vorgesehen, erhöhte die Schweiz die LSVA von 292 auf 325 Franken. Bezugswert hierbei ist ein 40-Tonnen-LKW auf einer Referenzstrecke von 300 Kilometern.

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