AGB
Internationale Beförderungen können den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten
Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr ("Convention Marchandise Routiere"/CMR) unterliegen. Die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts:
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